Allgemeine Teilnahme Bedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Antenne Kaiserslautern GmbH (96.9 Antenne Kaiserslautern):

§ 1
Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

§ 2
96.9 Antenne Kaiserslautern darf Name und aufgezeichnete Äußerungen des Mitspielers unbegrenzt für sich und seine Werbezwecke verwenden. Der Hörer tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm von 96.9 Antenne Kaiserslautern ab.

§ 3
Um allen Hörern dieselbe Chance zu geben, bei telefonischen Gewinnspielen durchzukommen, verwendet 96.9 Antenne Kaiserslautern ggf. eine einheitliche Telefonnummer, die mit der Zahlenfolge 01378 beginnt. Ein Gespräch über diese Telefonnummern kostet einheitlich 50 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom (abweichender Mobilfunktarif, bitte beim Anbieter erfragen!). Aus statistischen Gründen kann auch dann die Telefongebühr anfallen, wenn kein Gewinnergespräch geführt wird. Hiermit ist der Mitspieler einverstanden.

§ 4
Zu gewinnen ist der jeweils von Moderatoren oder anderen Sprechern im Programm ausgelobte und bezeichnete Preis. Weiterführende Leistungen wie z.B. Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Übernachtung, Verpflegung, Spesen usw. sind nur dann im Preis inbegriffen, wenn diese Leistungen bei der Verlosung / beim Gewinnspiel im Programm von 96.9 Antenne Kaiserslautern (oder auf www.antenne-kl.de) genannt wurden.

§ 5
Mitarbeiter von 96.9 Antenne Kaiserslautern und den Kooperationspartnern des Gewinnspiels sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 6
96.9 Antenne Kaiserslautern ist bemüht, stets technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Jedoch kann aus evtl. auftretenden technischen Problemen oder versehentlich falschen Aussagen der Moderatoren kein Anspruch des Teilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.

§ 7
Preise von Gewinnspielen auf 96.9 Antenne Kaiserslautern werden häufig von Drittfirmen und Kooperationspartner gesponsert und von diesen Sponsoren nach dem Spiel selbst zugestellt. 96.9 Antenne Kaiserslautern kann deshalb keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung übernehmen. 96.9 Antenne Kaiserslautern kann auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, falls ein Sponsor zahlungsunfähig wird oder mit der Gewinnzusage in Verzug gerät.

§ 8
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sachpreise können nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Bei mehreren richtigen Antworten o.ä. entscheidet das Los. Gewinner werden schriftlich oder telefonisch über den Gewinn benachrichtigt.

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