Kommunaler Vollzugsdienst kontrolliert Tabak- und Alkohol-Verkaufsstellen

Der Kommunale Vollzugsdienst hat in den letzten Tagen wieder überprüft, ob Tabak- und Alkohl-Verkaufsstellen in der Stadt die Jugendschutzgesetze einhalten. 8 Kioske, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte wurden kontrolliert – 2 davon verkauften die gewünschten Waren, ohne nach dem Alter oder einem Ausweis zu fragen. Die jeweiligen Geschäftsführer und deren Personal müssen jetzt mit Bußgeldern in 3- bis 4-stelliger Höhe rechnen. Außerdem droht ein Eintrag ins Gewerbezentralregister.

 

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