Impressum

Hintergrund

The Radiogroup GmbH

Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Stephan Schwenk, Tim Lauth
Funkhaus Am Altenhof 11-13
67655 Kaiserslautern

Tel. +49-631-7500777-0
Fax +49-631-7500777-9

Registergericht: Amtsgericht Kaiserslautern – HRB 30355
USt.-Id-Nr: DE256854467
Steuer-Nr.: 19/650/1112/6

Bankverbindung:
Kreissparkasse Kaiserslautern
BLZ 540 502 20
Konto: 511600

Aufsichtsbehörde:

Medienanstalt Rheinland-Pfalz 
Turmstraße 10
Postfach 217263
67072 Ludwigshafen
E-Mail: mail@medienanstalt-rlp.de
Medienanstalt Rheinland-Pfalz: Startseite der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (medienanstalt-rlp.de)

IMPRESSUM DER HÖRFUNKVERANSTALTER:

The Radio Group GmbH
– Studio Antenne Kaiserslautern –
Am Altenhof 11-13
67655 Kaiserslautern

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Stephan Schwenk, Tim Lauth

Programmverantwortliche gemäß Rundfunkstaatsvertrag:
Stephan Schwenk

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Einbetten von Inhalten durch Dritte („Embedding“)

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH und des BGH zum Einbetten von Inhalten und mit dem Ziel, der GEMA die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten vorzubehalten, einigen sich die Parteien auf das Nachfolgende: Unter Embedding im Sinne dieses Vertrages verstehen die Parteien das Integrieren sowohl linearer als auch non-linearer Inhalte des Lizenznehmers durch einen Dritten auf dessen Webseite bzw. Anwendungsapplikationen (z. B. Apps), wobei dieser beschränkende Maßnahmen des Lizenznehmers umgeht (z. B. Hinweise in AGB, Anmeldevorgänge sowie Hinterlegung von entsprechenden Metadaten in den Anwendungsapplikationen) und hierdurch Endnutzern den Zugang zu diesen Inhalten ermöglicht.

Die Parteien verstehen diese öffentliche Wiedergabe durch den Dritten als eigenständige Nutzungsart im Sinne von § 31 Absatz 1 UrhG. Die GEMA räumt weder dem Lizenznehmer noch dem Dritten für diese Wiedergabe des Dritten in diesem Vertrag Rechte ein. Die nach diesem Vertrag vereinbarte Vergütung umfasst somit nicht die für die Nutzungssachverhalte nach Absatz 1 durch den Dritten zu entrichtende Vergütung.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, beschränkende Maßnahmen nach Absatz 1 einzurichten (z. B. Hinweise in AGB, Anmeldevorgänge sowie Hinterlegung von entsprechenden Metadaten in den Anwendungsapplikationen). Kommt der Lizenznehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist die GEMA berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden im Wege der Lizenzanalogie gegenüber dem Lizenznehmer geltend zu machen.

Die Parteien sind sich einig, dass es jedoch zulässig ist, die Sendung bzw. Online-Angebote gemäß § 1 und § 2 auf der Homepage und Apps des Lizenznehmers sowie auf der Plattform „Radioplayer“ (radioplayer.de) wiederzugeben. Dies umfasst nicht die darüberhinausgehende Einbettung des Radioplayers durch Dritte.

Die vorstehenden Regelungen in den Absätzen 1 bis 3 sind ohne Präjudiz für zukünftige Regelungen. Die GEMA und der Verband werden sich im Jahr 2019 über etwaig erforderliche Anpassungen verständigen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von der Antenne Kaiserslautern GmbH verbindlich. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Aufträge werden nur für namentlich bezeichnete Werbungstreibende angenommen. Sie werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Antenne Kaiserslautern GmbH verbindlich. Der Auftraggeber kann in einer Frist von 10 Werktagen nach Vertragsabschluß schriftlich zurücktreten. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Die Antenne Kaiserslautern GmbH behält sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Ausstrahlung – auch einzelner Werbespots – wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität nach einheitlich sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung für den Sender unzumutbar ist. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In diesen Fällen hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung des Grundpreises. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden aus dem Auftrag einzelne Sendungen weitergeführt, so sind diese vom Kunden zu zahlen. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung gemäß der jeweiligen Preisliste.

Produktions- und sonstige Kosten werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es wird die von der Antenne Kaiserslautern GmbH anlässlich der Sendung ermittelte Zeit für die Berechnung des Sekundenpreises der jeweiligen Ausstrahlung zugrunde gelegt.

Aufträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Die Aufträge werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet und monatlich im Voraus erstellt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, spätestens jedoch vor der ersten Ausstrahlung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum eingehend bei der Antenne Kaiserslautern GmbH oder bei Bankeinzug erhält der Auftraggeber 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Die Antenne Kaiserslautern GmbH behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbeauftrags zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstandenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Durch die Zurückstellung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können – eine Agenturvergütung. Diese von der

Antenne Kaiserslautern GmbH anerkannten Agenturen oder Werbemittler erhalten bei Anlieferung sendefähiger Werbespots eine Vergütung in Höhe von 15% auf die Nettorechnungsbeträge. Agenturvergütungen werden gewährt, wenn die Agentur selbst der Auftraggeber ist. Die Weitergabe der Mittlerprovision ganz oder teilweise an den Kunden ist unzulässig. Die Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten oder Abrechnungen an die jeweils gültigen Preislisten zu halten.

Die vereinbarten Sendezeiten werden eingehalten, wobei jedoch eine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben wird. Konkurrenzausschluss kann in keinem Fall wirksam werden. Fällt eine Werbesendung aus Programm – oder technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt, Streik, oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aus, so wird sie nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt.

Kann die Sendung weder vorverlegt noch nachgeholt werden, hat der Auftraggeber unter Ausschluss weiterer Ansprüche Anspruch auf Rückzahlung des Grundpreises. Fallen ein oder mehrere Sender ganz oder teilweise aus, so hat der Auftraggeber unter Ausschluss weitgehender Ansprüche Anspruch auf Erstattung des anteiligen Grundpreises. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Sendeunterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten enthalten die Bestimmungen zur Auftragsabwicklung. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet geliefert oder qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet sind, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt die Gefahr, bei der Übermittlung von Sendeunterlagen und Sendematerial. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstige Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt die Antenne Kaiserslautern GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.

Änderungen der Preislisten sind jederzeit möglich. Für bestätigte Sendeaufträge sind die Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Ausstrahlung angekündigt werden. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden muss. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rabatte werden gemäß Rabattstaffel gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend des tatsächlich realisierten Schaltvolumens verrechnet. Verbundwerbung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Antenne Kaiserslautern GmbH ist zur Erhebung eines Verbundzuschlages berechtigt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Sendeunterlagen endet nach deren Umspielung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden die Sendeunterlagen auf Gefahr des Auftraggebers auf dem Postwege zurückgesandt. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Kaiserslautern.

Antenne Kaiserslautern GmbH
Am Altenhof 11-13
67655 Kaiserslautern

Gewinnspielregeln

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Antenne Kaiserslautern GmbH (96.9 Antenne Kaiserslautern):

§ 1
Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

§ 2
96.9 Antenne Kaiserslautern darf Name und aufgezeichnete Äußerungen des Mitspielers unbegrenzt für sich und seine Werbezwecke verwenden. Der Hörer tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm von 96.9 Antenne Kaiserslautern ab.

§ 3
Um allen Hörern dieselbe Chance zu geben, bei telefonischen Gewinnspielen durchzukommen, verwendet 96.9 Antenne Kaiserslautern ggf. eine einheitliche Telefonnummer, die mit der Zahlenfolge 01378 beginnt. Ein Gespräch über diese Telefonnummern kostet einheitlich 50 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom (abweichender Mobilfunktarif, bitte beim Anbieter erfragen!). Aus statistischen Gründen kann auch dann die Telefongebühr anfallen, wenn kein Gewinnergespräch geführt wird. Hiermit ist der Mitspieler einverstanden.

§ 4
Zu gewinnen ist der jeweils von Moderatoren oder anderen Sprechern im Programm ausgelobte und bezeichnete Preis. Weiterführende Leistungen wie z.B. Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Übernachtung, Verpflegung, Spesen usw. sind nur dann im Preis inbegriffen, wenn diese Leistungen bei der Verlosung / beim Gewinnspiel im Programm von 96.9 Antenne Kaiserslautern (oder auf www.antenne-kl.de) genannt wurden.

§ 5
Mitarbeiter von 96.9 Antenne Kaiserslautern und den Kooperationspartnern des Gewinnspiels sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 6
96.9 Antenne Kaiserslautern ist bemüht, stets technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Jedoch kann aus evtl. auftretenden technischen Problemen oder versehentlich falschen Aussagen der Moderatoren kein Anspruch des Teilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.

§ 7
Preise von Gewinnspielen auf 96.9 Antenne Kaiserslautern werden häufig von Drittfirmen und Kooperationspartner gesponsert und von diesen Sponsoren nach dem Spiel selbst zugestellt. 96.9 Antenne Kaiserslautern kann deshalb keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung übernehmen. 96.9 Antenne Kaiserslautern kann auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, falls ein Sponsor zahlungsunfähig wird oder mit der Gewinnzusage in Verzug gerät.

§ 8

Gewinne werden bei Gewinnspielen nicht an Personen ausgeschüttet, welche nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben und bei Gewinnspielsendungen nur an volljährige Personen. Nebenleistungen, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit 96.9 Antenne Kaiserslautern keine Haftung übernimmt.

§ 9

Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand oder während des Gewinnspiels entfallen ist. Insbesondere entfällt der Anspruch auf den Gewinn, wenn ein Teilnehmer das Gewinnspiel und/oder die dem Gewinnspiel zugrunde liegenden Spielapplikationen manipuliert hat, sich unter mehreren Email-Adressen für das Spiel angemeldet hat und / oder in sonstiger Art und Weise aktiv in den Spielablauf eingegriffen oder dies versucht hat, um seine Gewinnchance zu erhöhen.

§ 10
Bei Mitwirken einer Jury erkennt der Teilnehmer rechtsverbindlich das Urteil der Jury an, dessen Entscheidung und Bewertung unanfechtbar ist.

§ 11
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sachpreise können nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Bei mehreren richtigen Antworten o.ä. entscheidet das Los. Gewinner werden schriftlich oder telefonisch über den Gewinn benachrichtigt.

Rechtlicher Hinweis:

Eine Nutzung aller auf dieser Website, in unseren Sendungen und in Angeboten Social Media eingestellten Inhalte (wie etwa Texte, Bilder, Grafiken, Audio und Video) für Text und Data Mining im Sinne des §44b UrhG bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die im Angebot unseres Programm enthaltene Musik ist von der GEMA lizenziert, die ihrerseits einen entsprechenden Vorbehalt ausgesprochen hat. Anfragen für eine Nutzung von Musik zu Zwecken des Text- und Data-Minings sind an die GEMA, München zu richten.

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