Arbeitgeber mit 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten zu melden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch. Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrationsamt gezahlt werden muss, kann ebenso über die Software berechnet werden.

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