Wespen und Hornissen: Schutzregeln beachten – Umsiedlungen nur mit Genehmigung

Wespen und Hornissen: Schutzregeln beachten – Umsiedlungen nur mit Genehmigung

Mit den steigenden Temperaturen nehmen auch Wespen- und Hornissennester in der Region wieder zu. Die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Südwestpfalz erinnert deshalb an die geltenden Schutzregelungen für viele der heimischen Insektenarten.

Vor allem Hornissen und bestimmte Wespenarten wie die Sächsische oder Rote Wespe stehen unter besonderem Artenschutz. Das bedeutet: Ihre Nester dürfen nicht ohne behördliche Genehmigung entfernt oder zerstört werden. In Ausnahmefällen – etwa bei Allergien oder kleinen Kindern im Haushalt – kann eine Genehmigung zur Umsiedlung beantragt werden. Die Behörde vermittelt in solchen Fällen geschulte Fachleute.

Auch bei Deutschen und Gemeinen Wespen, die häufiger in Rollladenkästen oder auf Dachböden siedeln, empfiehlt sich eine Entfernung nur durch erfahrene Fachkräfte. Ein Sonderfall ist die invasive Asiatische Hornisse – hier ist die Entfernung ausdrücklich erlaubt und sogar erwünscht. Solche Nester können direkt bei der Naturschutzbehörde gemeldet werden.

Generell gilt: Nicht jedes Nest ist ein Grund zur Sorge – viele Wespenarten sind friedlich und wichtige Bestäuber. Wer unsicher ist, sollte sich in jedem Fall fachkundig beraten lassen.