Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde zu Drohneneinsätzen über Ramstein ab

Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde zu Drohneneinsätzen über Ramstein ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz bewaffneter Drohnen über die US-Air-Base Ramstein als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, Deutschland sei durch die Genehmigung entsprechender Operationen – insbesondere im Zusammenhang mit europäischen Frontex-Einsätzen – völkerrechtlich mitverantwortlich für umstrittene Drohneneinsätze.

Das höchste deutsche Gericht urteilte jedoch abschlägig: Weder liege ein Verstoß gegen staats- oder völkerrechtliche Bestimmungen vor, noch fehle es an der Beschwerdebefugnis. Auch Verfahrensfehler konnte das Gericht nicht feststellen. Damit bleibt der militärische Drohnenbetrieb über Ramstein weiterhin rechtlich unangetastet.

Die US-Air-Base Ramstein in Rheinland-Pfalz steht seit Jahren im Fokus von Menschenrechtsorganisationen und Friedensinitiativen, die dem Standort eine Mitverantwortung für weltweite Drohneneinsätze der US-Armee zuschreiben.