Stallpflicht für Geflügel in Stadt und Kreis Kaiserslautern aufgehoben

Stallpflicht für Geflügel in Stadt und Kreis Kaiserslautern aufgehoben

Ab 6. Dezember entfällt in der Stadt und im Landkreis Kaiserslautern die seit Frühjahr geltende Stallpflicht für Geflügel. Hintergrund ist, dass seit mehreren Wochen keine neuen Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt wurden. Geflügelhalter dürfen ihre Tiere damit wieder im Freien halten.

Das Veterinäramt weist jedoch darauf hin, weiterhin auf strenge Hygiene, eine gründliche Überwachung der Bestände und die Meldepflicht zu achten – selbst dann, wenn nur ein einziges Tier gehalten wird. Weitere Informationen zur aktuellen Lage in der Westpfalz stellt der Landkreis auf seiner Website bereit.