Gewerkschaftsbeiträge lassen sich von der Steuer absetzen

Gewerkschaftsbeiträge lassen sich von der Steuer absetzen

Gewerkschaftsmitglieder in der Westpfalz können sich bei der Steuererklärung Geld zurückholen. Darauf weist die IG BAU Süd-West-Pfalz hin. Wer Beiträge an eine Gewerkschaft zahlt, kann diese steuerlich geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz lassen sich laut Gewerkschaft in der Regel rund 25 bis 35 Prozent des Beitrags über die Steuererklärung zurückholen. Die Bezirksvorsitzende Marina Rimkus spricht von einem zusätzlichen Anreiz für Beschäftigte, sich zu organisieren. Hintergrund ist, dass Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten abgesetzt werden können.