Das Finanzgericht hat die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens wegen Missachtung des Gerichts gerügt. Grund dafür ist der Fall einer Frau aus Pirmasens, die 1.300€ Kindergeld zurückzahlen sollte, weil sie der Familienkasse angeblich hätte nicht nachweisen können, dass ihr das Kindergeld für ihre Tochter zustehe. Dagegen wehrte sich die Frau vor Gericht, dass bei der Agentur für Arbeit nachfragte – aber gleich zwei Mal keine Antwort erhielt. Jetzt hob das Finanzgericht den Rückzahlungsbescheid der Arbeitsagentur auf. In der Begründung hieß es, die Missachtung des Gerichts durch die Behörde dürfe nicht zu Lasten der Klägerin gehen.
Bildquelle: Pixabay