Kaiserslautern: Neue Regeln in Bezug auf E-Scooter

Auch die E-Scooter in Kaiserslautern waren am Montag Thema im Stadtrat. Diesbezüglich wird es künftig einige Änderungen geben .So wird Kaiserslautern – wie bereits einige Städte im Bundesgebiet – den Verleih der E-Tretroller künftig als Tatbestand der Sondernutzung einstufen und dafür vom Verleiher eine Gebühr erheben. Als Gebührenhöhe sind – wie zum Beispiel in Ludwigshafen – 4,00 Euro je Fahrzeug und Monat vorgesehen. Zur Ordnung des Abstellens der E-Roller wird die Stadt im Bereich der Kernstadt -also der Bereich zwischen Hauptbahnhof und Pfalzgalerie – zu einem stationsbasierten System, vergleichbar mit dem Fahrradverleihsystem VRN-nextbike, übergehen. Hierzu sollen Flächen im Straßenraum ausgewiesen werden, auf denen die Roller dann abgestellt werden müssen. Eine erste Musterfläche dieser Art wurde bereits auf dem Bahnhofsvorplatz eingerichtet. Dem ungeordneten Abstellen etwa auf Gehwegen soll dadurch entgegengewirkt werden. Außerhalb der Kernstadt und in den Stadtteilen soll jedoch an dem bestehenden free-floating System festgehalten werden. Das behindernde und gefährdende Abstellen der E-Scooter kann seit dem 01. September zudem mit einem Verwarngeld in Höhe von rund 30 Euro bestraft werden.

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