Für Dachdecker in Kaiserslautern gilt ab sofort ein neuer Mindestlohn von 15 Euro 60 für Gesellen und 13 Euro 90 für ungelernte Arbeitskräfte. Der neue Mindestlohn soll als wichtige Lohn-Haltelinie für den Beruf des Dachdeckers verstanden werden. Der Mindestlohn gilt nur für diejenigen, die in einem Dachdeckerbetrieb arbeiten, der nicht Innungs-gebunden und kein Mitglied in einer Gewerkschaft ist. Alle anderen haben Anspruch auf den Tariflohn, der aktuell bei 21 Euro 12 pro Stunde liegt.