Kaiserslautern: Stadtrat beschließt neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Montag die neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschlossen. Damit gilt das bereits in einigen Stadtteilen bewährte Abrechnungssystem ab 1. Januar 2024 in der kompletten Stadt. Die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung sieht die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen in 32 Abrechnungseinheiten vor. Zum Hintergrund: Um eine Verkehrsanlage dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, ist eine umfangreiche technische Sanierung mit entsprechendem Unterbau nötig. Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz – kurz KAG – müssen für solche fachgerechten Ausbaumaßnahmen Beiträge von den Anliegerinnen und Anliegern erhoben werden. Der Vorteil wiederkehrender Beiträge besteht darin, dass die finanzielle Belastung sich über einen langen Zeitraum verteilt und nicht punktuell erfolgt. Die Höhe der Beiträge ist vom jeweiligen Bauprogramm der Stadt sowie von der jeweiligen Grundstücksgröße als auch von der Geschosshöhe und der Gebäudenutzung abhängig.

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