Klapperschlangen-Vorfall: Kreisverwaltung wehrt sich gegen Vorwürfe

Klapperschlangen-Vorfall: Kreisverwaltung wehrt sich gegen Vorwürfe

Nach der öffentlichen Diskussion rund um einen Klapperschlangenbiss in Kaiserslautern hat die Kreisverwaltung Kaiserslautern nun Stellung bezogen. In einer Mitteilung kritisiert die Verwaltung die Einschätzung der zuständigen Arbeitsgemeinschaft als fachlich fehlerhaft und nicht ausreichend recherchiert.

Konkret weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass das Veterinäramt ausschließlich für tierschutzrechtliche Fragen zuständig sei – nicht aber für die Bewertung potenzieller Sicherheitsrisiken. Den Vorwurf mangelnder Sachkunde der amtlichen Tierärzte weist die Behörde entschieden zurück. Bei durchgeführten Kontrollen wurden keine tierschutzrechtlich relevanten Verstöße festgestellt.

Gleichzeitig betont die Kreisverwaltung, dass es in Rheinland-Pfalz bislang keine landesweite Gefahrtierverordnung gibt – sie spricht sich aber ausdrücklich für deren Einführung aus.