Krankschreibung per Telefon wieder möglich

Wer an Husten, Schnupfen oder Magen-Darm erkrankt ist, muss ab sofort nicht mehr zwingend die Arztpraxis aufsuchen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Patientinnen und Patienten können bei leichten Erkrankungen per Telefon vom Arzt krankgeschrieben werden – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das hat vergangene Woche der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die telefonische Krankschreibung von bis zu fünf Kalendertagen ist ab sofort einmalig möglich, wenn es sich um Krankheitsbilder mit leichtem Verlauf handelt. Weitere Voraussetzungen für die Krankschreibung per Telefon: Die Durchführung einer Videosprechstunde ist nicht möglich und die Patienten sind in der Arztpraxis bereits bekannt. Dauert eine Erkrankung länger als fünf Kalendertage, muss der Patient persönlich beim Arzt erscheinen. Eine Folgekrankschreibung kann jedoch einmalig per Telefon ausgestellt werden, wenn der Patient für die erstmalige Bescheinigung bereits in der Praxis war. Die IKK Südwest hat schon seit Längerem eine dauerhafte Einführung der Regelung gefordert und begrüßt die nun getroffene Entscheidung sehr. Im vergangenen Winter habe die Regelung bereits bewiesen, dass sie zu einem geringeren Menschenaufkommen in den Praxen beiträgt und damit die Ansteckungsgefahr deutlich verringert, so Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand der IKK Südwest. Zusätzlich könnten Arztpraxen mit der neuen Regel enorm entlastet werden – gerade jetzt, wo die Infektionszahlen von Atemwegserkrankungen unter anderem in Rheinland-Pfalz wieder deutlich angestiegen seien – so Loth weiter.

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