Neue Corona-Regeln in Kraft

Seit dem Wochenende gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Corona-Verordnung. Sie sieht Änderungen unter anderem bei der Maskenpflicht und beim Impfstatus vor. Als vollständig geimpft gilt man jetzt nur, wenn man mindestens drei Corona-Impfungen bekommen hat. Grundsätzlich ist jetzt eine dritte Impfung nötig. Mit einem Nachweis über eine Corona-Erkrankung reichen alternativ auch zwei Impfungen. Darüber hinaus muss man beim Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wieder einen tagesaktuellen, negativen Coronatest nachweisen. Außerdem müssen Bahnreisende in Sachen Maskenpflicht künftig zwischen Nah- und Fernverkehrszügen unterscheiden. Während im öffentlichen Nahverkehr neben FFP2-Masken auch OP-Masken erlaubt sind, dürfen in Fernzügen ausschließlich nur FFP2-Masken getragen werden. Die wichtigste Änderung betrifft aber die Lohnfortzahlung im Fall einer Corona-bedingten Quarantäne: Arbeitgeber müssen nur noch den Mitarbeitern den Lohn wie gewohnt weiter zahlen, wenn diese geimpft sind. Das Land gleicht Verdienstausfälle nur noch bei geimpften Personen aus.

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