Neue Regeln für E-Scooter ab April

Neue Regeln für E-Scooter ab April

In Kaiserslautern ändern sich zum 1. April die Regeln für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge. Hintergrund ist eine Anpassung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung. Künftig werden E-Scooter bei Verkehrszeichen grundsätzlich wie Fahrräder behandelt. Das bedeutet: Wo „Rad frei“ gilt, dürfen dann auch E-Scooter fahren. Die Stadt Kaiserslautern sieht das kritisch, weil E-Scooter aus ihrer Sicht nicht auf Flächen des Fußverkehrs gehören. Deshalb sollen Fußgängerzonen in der Innenstadt weiterhin tabu bleiben – auch dort, wo Radfahren erlaubt ist. Dafür will die Stadt zusätzliche Verbotsschilder anbringen. Eine weitere Änderung betrifft Mietangebote: Das freie Abstellen von Leih-E-Scootern und Leih-Fahrrädern auf öffentlichen Straßen gilt laut neuer Klarstellung nicht mehr als normales Parken. Kommunen können die Regeln dafür künftig über Sondernutzungsvereinbarungen festlegen.