Reformvorschläge für Ladenöffnungsgesetz: Mehr Flexibilität für Handel in der Westpfalz

Reformvorschläge für Ladenöffnungsgesetz: Mehr Flexibilität für Handel in der Westpfalz

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden mehrere Reformvorschläge für das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz vorgestellt. Ziel der Initiative ist es, den stationären Einzelhandel zu stärken und die Nahversorgung insbesondere in ländlichen Regionen wie der Westpfalz dauerhaft zu sichern.

Ein zentraler Punkt der Reform: Vollautomatisierte Geschäfte – also Läden ohne Personal, die oft nur mit App oder EC-Karte zugänglich sind – sollen künftig rund um die Uhr geöffnet bleiben dürfen, auch an Sonntagen und Feiertagen. Damit will man vor allem kleinen Ortschaften ermöglichen, dauerhaft ein Grundversorgungsangebot aufrechtzuerhalten.

Für klassische Geschäfte mit Personal soll es hingegen bei den aktuellen Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr bleiben.

Zudem schlägt die IHK eine Vereinfachung verkaufsoffener Sonntage vor. Geplant ist, dass bestimmte Anlässe – etwa Märkte, Stadtfeste oder Kulturveranstaltungen – automatisch als rechtliche Grundlage für Sonntagsöffnungen gelten können. Das würde den bürokratischen Aufwand für Kommunen und Händler deutlich reduzieren.

Die Reformvorschläge befinden sich aktuell in der Diskussion mit der Landespolitik.