Im Prozess um den Polizistenmord bei Ulmet hat die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Darüber hinaus soll das Gericht bei dem 38-jährigen Andreas S. die besondere schwere der Schuld feststellen, so dass eine vorzeitige Entlassung praktisch ausgeschlossen wäre. Der Mitangeklagte Florian V. soll laut Staatsanwalt straffrei bleiben, obwohl er wegen Wilderei schuldig sei. Bei ihm käme aber die Kronzeugenregelung zum Zuge. Vor dem Plädoyer hatte der Verteidiger von Andreas S. noch einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Dieser wurde aber als ungerechtfertigt abgewiesen.
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