Vortäuschen einer Straftat hat strafrechtliche Folgen

Offenbar in der Absicht, einen Betrug zu begehen, hat eine 28 Jahre alte Frau den Polizeinotruf gewählt. Sie erzählte der Polizei, ihr sei am Schillerplatz die Handtasche entrissen worden und gab eine Beschreibung des angeblichen Täters durch. Zunächst wurde deshalb eine Fahndung eingeleitet – dann stellte sich aber heraus, dass die Geschichte ganz anders gelaufen war: Ein Kioskbetreiber gab an, dass die Frau bei ihm Zigaretten im Wert von 155 Euro kaufen wollte, aber kein Geld bei sich hatte. Daraufhin bot sich ein 41 Jahre alter Mann sozusagen als Pfand an. Nachdem die Frau dann den Kiosk verließ, wählte sie den Notruf. Gegen beide wird jetzt unter anderem wegen des Vortäuschens einer Straftat ermittelt.

Bildquelle: pixabay

 

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