News

Bis zum 31. März müssen Firmen die Beschäftigungsdaten an die Agentur für Arbeit übermittelt werden

today27. Januar 2023 5

Background
share close

Die Agentur für Arbeit hat die Unternehmen daran erinnert, dass sie bis zum 31. März ihre Beschäftigungsdaten an die Behörde übermitteln müssen. Hintergrund ist, dass Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten künftig 5 Prozent ihrer Arbeistplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen müssen. Wer das nicht macht, muss eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, die anhand der durchschnittlichen Beschäftigungsquote eines Jahres ermittelt wird. Die Übermittlung der Beschäftigungsdaten ist für alle Unternehmen Pflicht. Die Frist kann nicht verlängert werden.

 

Bildquelle: Antenne KL

Written by: Sebastian Liesegang

Rate it

Previous post

News

Verkehrskontrolle in der Zollamtstraße

Mit einer Verkehrskontrolle hat die Polizei den Verkehr in der Zollamtstraße ins Visier genommen. In erster Linie ging es dabei um Autofahrer, die während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefonierten oder andere technische Geräte bedienten. Innerhalb von einer Stunde wurden dabei 5 Autofahrer beim Telefonieren ertappt. Jeder von ihnen muss mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von mindestens 128 Euro rechnen.   Bildquelle: pixabay

today26. Januar 2023 137

Post comments (0)

Leave a reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Instagram
Facebook
  • Facebook Pagelike Widget
  • Infos
    0%