Kaiserslautern: Bei Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz ist ein positiver Trend zu verzeichnen

Bei Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz sei in Kaiserslautern ein positiver Trend zu verzeichnen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Kaiserslautern hervor. Hier wurde in der vergangenen Woche, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Verkaufsstätten für Tabakwaren und Alkohol durch den Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Kaiserslautern kontrolliert. In vier von neun überprüften Lebensmittelgeschäften, Kiosken und Tankstellen wurden der minderjährigen Testkäuferin die gewünschten Waren ohne Fragen nach Alter oder Vorlage eines gültigen Ausweises verkauft. Bei Testkäufen Mitte des letzten Jahres habe ein minderjähriger Testkäufer fast ausnahmslos die gewünschten Artikel erhalten – so Bürgermeister Manfred Schulz. Das Ergebnis der aktuellen Kontrollen zeige einen positiven Trend – so Schulz weiter. Auf die überführten Geschäftsinhaber und deren Personal kommen nun Bußgeldverfahren im drei- bis vierstelligen Eurobereich zu. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen. Ab einer Geldbuße von 200 Euro droht zusätzlich ein Eintrag in das Gewerbezentralregister, was letztendlich sogar zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann.

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