Kaiserslautern: Stadtrat beschließt neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Montag die neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschlossen. Damit gilt das bereits in einigen Stadtteilen bewährte Abrechnungssystem ab 1. Januar 2024 in der kompletten Stadt. Die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung sieht die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen in 32 Abrechnungseinheiten vor. Zum Hintergrund: Um eine Verkehrsanlage dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, ist eine umfangreiche technische Sanierung mit entsprechendem Unterbau nötig. Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung […]